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Johann Simon Genten, Aachen

Durch Schiebung des Rentenbeginns 350,- DM mehr Monatsrente !/Beispiel 1


Frau. S. kam am 15.8.98 in meine Praxis und bat mich um Prüfung Ihres Bescheides übe eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Frau. S. war mit 45 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrentner geworden. Sie sagte, es sei alles unerwartet schnell gegangen. Die Krankenkasse habe sie gedrängt, einen Rentenantrag zu stellen. Sie habe sich gar nicht so mit der Sache befassen können, sonst wäre sie schon eher gekommen.

Die Rente begann zum 1.4.98, weil der Rentenantrag am 15.4.98 gestellt worden war. Bei Prüfung der Rente in Höhe von 1100,- DM stellte ich fest, dass drei Kinder erzogen worden waren und Frau. s. sogar in den Zeiten der Kindererziehung Teilzeit gearbeitet hatte, weil es ohne nicht gegangen wäre, wie sie sagte. Ich riet Frau. S., den Rentenantrag zurückzuziehen und einen Tag späten einen neuen Rentenantrag zu stellen.

Sie folgte meinem Rat und stellte fest dass die nun ab 1.8.98 gewährte monatliche Rente um fast 350,- DM höher war. Dies war damit zu erklären, dass für alle ab dem 1.8.98 beginnenden Renten das Recht günstiger war, da bei der Rentenberechnung Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten wesentlich günstiger bewertet wurden. Bei der Mandantin hatte diese Neubewertung auch erhebliche Auswirkung, weil die Bewertung der beitragslosen Zeiten sich ganz erheblich verbesserte.

Natürlich gab es hier Ärger mit der Krankenkasse, die das Dispositionsrecht der Versicherten eingeschränkt hatte. Diese konnte jedoch davon überzeugt werden, das sie Ermessen nicht richtig ausgeübt hatte und hier halt auf 5 Monate Erstattung des Krankengeldes verzichten musste.