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Johann Simon Genten, Aachen

Durch Schiebung des Rentenbeginns 500,- DM mehr Monatsrente !/Beispiel 2


Herr F. war psychisch erkrankt und schleppte sich schon seit Jahren von einer in die nächste medizinische oder berufliche Rehabilitation. Er sei es nun leid und wolle die Rente, auch wenn es nicht viel sei. Ich stellte für den Versicherten den Rentenantrag korrekt, machte alle rentenrechtlichen Zeiten geltend, die geltend zu machen waren.

Natürlich wies ich auf die lange Krankengeschichte hin und darauf, dass schon diverse Rehabilitationen durchgeführt worden waren.
Herr. F. erhielt umgehend einen Rentenbescheid mit einer monatlichen Rente von 1100,-DM. Bei der Prüfung des Bescheides stellte ich mehrere Fehler fest. Zum einen hatte die LVA im Hinblich auf den Eintritt der Erwerbminderung einen zu späten Zeitpunkt genommen. Dadurch stand Herr F. in diesem Fall schlechter bei der Rentenberechnung und beim Rentenbeginn. Weiter waren von mir geltend gemachte Zeiten nicht anerkannt worden.

Ich musste Widerspruch einlegen und konnte nach umfangreichem Studium der diversen medizinischen Unterlagen die LVA davon überzeugen , dass die Erwerbsunfähigkeit bereits 5 Jahre zurück eingetreten war.

Auch wurde ein weiterer Teil der Zeiten im Widerspruchsverfahren anerkannt. Hierdurch ergab sich nun eine höhere Rente von immerhin 1400,-DM. Noch immer war ich aber nicht zufrieden. Zwar war der Eintritt der Erwerbsminderung zurückdatiert worden, die LVA wollte aber beim Rentenbeginn nicht nachgeben.

Erst vor dem Sozialgericht strich die LVA die Segel. Der Versicherte hatte schon 5 Jahre zuvor einen Reha-Antrag gestellt. Weil er da ja schon erwerbsunfähig war, musste der offizielle Rentenbeginn entsprechend zurückverlegt werden. Dies hatte in diesem Falle einen äußerst günstigen Effekt, da die Rente nunmehr nach dem damaligen Rechtsstand, der hier in diesem Fall günstiger war zu berechnen war. Nunmehr ergab sich eine Rente von 1600,-DM.