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Johann Simon Genten, Aachen

Rentenberater als Insidertip

Der Gang zum Rentenberater gilt immer noch als Insidertip. Es ist davon auszugehen, dass an die 90% der Bevölkerung überhaupt nicht wissen, dass es ihn gibt. 
Gerade im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zunehmend schwerer, etwa Erwerbsminderungsrenten durchzusetzen. Die Rentenversicherungsträger und von Ihnen beauftragte Gutachter nehmen eine immer restriktivere Haltung ein. Das heißt, eine Rente schon im Antragsverfahren durchzusetzen, wird zunehmend schwieriger. Oft kann ein Erfolg erst im Widerspruchs- oder im Sozialgerichtsverfahren erstritten werden.

Gerade deshalb ist es ratsam, schon vor der eigentlichen Antragstellung einen Fachmann aufzusuchen. Der professionelle Rentenberater geht einfach anders vor, als die Stellen, die kostenlos bei der Antragstellung helfen oder Anträge einfach nur entgegennehmen.

Der ehrenamtliche Versichertenälteste etwa, letztlich nur verlängerter Arm des Rentenversicherungsträgers, kann die Feinheiten, auf die es oft ankommt, nicht kennen. Es ist auch nicht seine Aufgabe, einen möglichen Anspruch durchzusetzen oder gar rechtlich Chancen zu bewerten. Er hat im Grunde nur bei der Antragsstellung behilflich zu sein.
Gleiches gilt für die Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger, der Versicherungsämter oder der Krankenkassen. Dagegen steht der Rentenberater eindeutig auf Seiten seines Mandanten. Seine Aufgabe ist es nicht nur, Chancen zu bewerten, sondern alles zu unternehmen, um dem Mandanten beim Durchsetzen des Rentenbegehrens zu unterstützen. Hierbei ist hohes Spezialwissen erforderlich. Weiter ist es erforderlich aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beobachten.