Die Tätigkeit im Bereich der Pflegeversicherung umfasst alle möglichen Dinge, die mit dem Sozialgesetzbuch XI zusammenhängen. Beratung, Antragstellung und Durchsetzung der verschiedenen Ansprüche im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht und den Landessozialgerichten. Dies können sein z.B. Beratung bzw. Streit über:
- Höhe, Kürzung, Wegfall des Pflegegeldes
- Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung
- Rehabilitation