professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

in Sachen gesetzlicher Rentenversicherung

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oft dauerhafte Lohnersatzfunktion. Manchmal werden Sie über Jahrzehnte hinweg gezahlt. Fehler in Bescheiden kommen daher oft teuer zu stehen.
In der Regel gilt das Rentenbeginnsprinzip. D.h., die Rente wird nach dem zum Rentenbeginn maßgeblichen Recht berechnet. Da sich dieses Recht fortwährend ändert, ergeben sie bereits hier manchmal sozialrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Wichtig ist die Konsultation des unabhängigen Profis u.a. immer bei Schritten, die zur Kontenklärung führen, mit der Rentenantragsstellung oder mit der Bescheidprüfung verbunden sind.
Bestimmen Sie, in welchem Maße ich für Sie tätig bin. Oft reicht eine kurze Hilfestellung beim Ausfüllen der zahlreichen Formulare. Manchmal reicht ein prüfender Blick über den Rentenbescheid. In anderen Fällen ist eine umfassende Tätigkeit zu empfehlen.

Ich bin jedenfalls umfassend tätig, etwa bei

  • Beratung, Antragstellung und Durchsetzung der Ansprüche im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht und den Landessozialgerichten
  • Rentenanträge jeder Art
  • Kontenklärungen
  • Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
  • Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
  • Rentenhochrechnung, Gutachten
  • Beratung für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)
  • Gestaltung freiwilliger Versicherung
  • Öffentlich rechtlichen Versorgungsangelegenheiten (Zusatzversorgungen)
  • Betriebsrenten
  • Vorruhestandregelungen / Sozialpläne
  • Reha-Maßnahmen
  • Beitragserstattungen


Beratung und Vertretung in Fragen des Sozialversicherungsrechtes wie z.B.

  • Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
  • Scheinselbständigkeit
  • arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit
  • geringfügige Beschäftigung