professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

in Sachen gesetzlicher Unfallversicherung

Im Sozialgesetzbuch VIII ist geregelt, wer unter welchen Bedingungen die verschiedensten Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Unfallversicherungsträger geltend machen kann und wer dort zu versichern ist. Renten, die aus einem Arbeitsunfall resultieren oder wegen einer Berufskrankheit gezahlt werden haben eine wichtige Lohnersatzfunktion. Oft werden sie über Jahrzehnte gezahlt. Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es eine relativ hohe Fehlerquote in den Bescheiden.
Neben Streit über die richtige Festsetzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) musste ich oft feststellen, dass das andere wesentliche Element für die Höhe einer Unfallrente, der Jahresarbeitsverdienst, sehr oft falsch festgesetzt wird. Streitbefangen und oft von den Berufsgenossenschaft falsch gehandhabt ist auch die Frage des Ursachenzusammenhangs. Viele Renten werden rechtswidrig ganz abgelehnt.
Die Tätigkeit im Bereich der Unfallversicherung umfasst alle möglichen Dinge, die mit dem Sozialgesetzbuch VIII zusammenhängen. Etwa die Beratung, die Vertretung bei Antragstellung und das Durchsetzung der verschiedenen Ansprüche im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht bzw. den Landessozialgerichten. Dies können sein z.B. Beratung bzw. Streit über:

  • Anspruch, Höhe, Kürzung, Wegfall des Verletztengeldes
  • Anspruch, Höhe, Kürzung, Wegfall der Unfallrente
  • Möglichkeit der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Beitragseinstufung
  • Gewährung von Leistungen der Unfallversicherung
  • Rehabilitation