professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

in Sachen Schwerbehindertenrecht

Eine Schwerbehinderung, die durch das Versorgungsamt anerkannt wurde, kann zu gewissen Vorteilen verhelfen. Die bekanntesten sie etwa der Zugang zu einer vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung, wenn 50 % Grad der Behinderung (GdB) vorliegen (und andere Voraussetzungen gegeben sind!), Steuervorteile, erweiterter Kündigungsschutz und Mehrurlaub, Fahrpreisermäßigungen, erleichtertes Parken etc.
Die Versorgungsämter als zuständige Behörden für die Festsetzung des GdB-Grades sind schon lange nicht mehr so „großzügig“ wie vor 15 Jahren.
In der Regel wird der Grad der Behinderung ohne Begutachtung bzw. nur mit Begutachtung nach Aktenlage festgesetzt. D.h., man begutachtet im Grunde über vorgelegte und ggf. eingeholte medizinische Befundberichte. Zwangsläufig kommt es hierbei zu vielen Fehleinschätzungen. Aus meiner Praxis kann ich berichten, dass weit über 50% der Feststellungsbescheide falsch sind.
Die Tätigkeit im Bereich des Schwerbehindertenrechtes umfasst alle möglichen Dinge, die hiermit zusammenhängen. Etwa die Beratung, die Vertretung bei Antragstellung und das Durchsetzung der verschiedenen Ansprüche im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht bzw. den Landessozialgerichten.
Wichtig ist gerade auch in diesem Bereich eine aktive und gründliche Rechtsvertretung.