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Johann Simon Genten, Aachen

Falschberatung durch Versicherungsamt: Rente aufgrund Herstellungsanspruches


Herr K. war Sozialhilfeempfänger und medizinisch erwerbsunfähig. Das Sozialamt, von dem er Sozialhilfe erhielt, schickte ihn zum Versicherungsamt, das einen Antrag auf Rente nicht stellte bzw. aufnahm, da es der Meinung war, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Auch hier kapitulierte die LVA erst vor dem hiesigen Sozialgericht. Es bestand sehr wohl Rentenanspruch und die LVA musste für 6 Jahre rückwirkend Rente zahlen, mithin für die vom Versicherungsamt erteilte Falschberatung gerade stehen.