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Johann Simon Genten, Aachen

Rentenbescheid falsch ? Überprüfung auch nach Jahren möglich!


Grundsätzlich gilt im Rentenrecht, dass Rentenbescheide aufzuheben sind, wenn sie falsch sind. In der Praxis des Profis ist die Fahndung nach Fehlern in Rentenbescheiden alltäglich. Hier werden oft Fehler gefunden, die dann zur allerdings in der Regel zeitlich begrenzten rückwirkenden Neufeststellung der Rente führen. Es kann hier zu ganz beträchtlichen Nachzahlungen kommen. Man sollte sich nicht scheuen, selbst uralte Rentenbescheide prüfen zu lassen. Der Rentenberater kann in der Regel Fehler schnell erkennen. Gerade bei Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrenten mit langer Zurechnungszeit oder anderen beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten können sich Unterschiede von mehreren Hundert Eur Rente monatlich ergeben! Diese Seite ist in Arbeit. Beispiele folgen!