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Johann Simon Genten, Aachen
14. März 2014

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Nur vorübergehend ab 63 !

Wie schon erläutert, führt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte entgegen den Darstellungen in der Presse noch vor wenigen Wochen keineswegs dazu, dass die Altersrente dauerhaft ungekürzt bereits ab dem 63 Lebensjahr bezogen werden kann! Vielmehr wird diese Rente nach gegenwärtigem Stand abhängig vom Lebensalter wieder auf das Alter angehoben, ab dem man sie bereits jetzt beziehen kann (65 J.)! Diese Grafik veranschaulicht das recht gut. Lediglich die Jahrgänge bis 1952 können die Rente bereits ab 63 ungekürzt bekommen, wenn sie die hohen Hürden der Voraussetzungen nehmen.