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Johann Simon Genten, Aachen
17. Februar 2011

BG berechnet Unfallrente falsch/erhebliche Nachzahlung erwartet

Um Unfallrenten wird oft gestritten. Primär geht es sehr oft um die Höhe der Erwerbsminderung (MdE). Das andere zentrale Element für die Höhe der Rente, der sogenannte Jahresarbeitsverdienst (JAV) ist sehr oft falsch berechnet. Viele Menschen erhalten daher über Jahrzehnte hinweg zu niedrige Renten ! 

Oft sind es wie im vorliegenden Fall Zufallsmandate. Herr X spricht vor und möchte, dass ich eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantrage. Auf Befragen erfahre ich, dass er wegen eines Wegeunfalles mit Hirnschädigung seit 15 Jahren eine Unfallrente von einer Berufsgenossenschaft erhält. Ich biete ihm an, zu prüfen, ob der für die Rente maßgebliche JAV korrekt berechnet ist. Nach Aktensichtung stelle ich fest, dass die Berechnung fehlerhaft war. Der Betreffende ist regelrecht betrogen worden! Da er sich zum Zeitpunkt des Unfalles in einer Lehre befand, hätte der JAV nach der Lehre neu berechnet werden müssen. Es hätte dann im Prinzip ein JAV zugrunde gelegt werden müssen, der einem Gesellenlohn entspricht sowie ggf. zusätzlichen Lohnsteigerungen. Die BG hat auch im Bescheid so getan, als sei dies geschehen. Tatsächlich hat sie aber nur einen Hilfsarbeiterlohn zu Grunde gelegt ! Interne Begründung: Der Verunfallte befand sich nicht in einer Lehre, da noch kein Lehrvertrag abgeschlossen war. Tatsächlich war aber nachweislich ein Lehrvertrag mündlich abgeschlossen worden. Der schriftliche Vertrag war auf dem Wge (Der Unfall geschah am 3. ARbeitstag !). Es wurde auch nur ein Lehrlingslohn gezahlt und die BG errechnete das Verletztengeld gleichfalls aus dem sehr niedrigen Lehrlingslohn. Aktuell habe ich ein Überprüfungsverfahren eingeleitet.