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Johann Simon Genten, Aachen
7. September 2012

Gesetzliche Rentenversicherung oft besser als private Rürup-Rente beziehungsweise Basis-Rente

Leider wirbt die private Finanz- und Versicherungswirtschaft zunehmend aggressiver in Richtung Rürup- beziehungsweise  Basis-Rente. Hintergrund sind Planungen einer zwingenden Altersvorsorge für Selbstständige sowie die zunehmend bessere steuerliche Absetzbarkeit derartiger Vorsorgeaufwendungen und die neuen Unissextarife ab 1.1.2013 .  Frauen und Männer sollen dadurch auf der Leistungsseite gleichgestellt werden. Zu rechnen ist mir höheren Beiträgen für Männer und niedrigeren Beiträgen für Frauen bei Neuabschlüssen, d.h., insbesondere die Männer werden jetzt zu schnellen Abschlüssen gedrängt.
Als Rentenberater weise ich darauf hin, dass auch Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, sei es z.B. im Rahmen einer Pflichtversicherung für Selbst-ständige, einer freiwilligen Versicherung, für Nach- oder Ausgleichszahlungen, z.B. im Rahmen des Versorgungsausgleiches,  für Ausbildungszeiten oder für den Ausgleich von Rentenminderungen steuerlich zunehmend besser berücksichtigt werden. Aktuell können bereits 74% der Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.
Angesichts anhaltend niedriger Marktzinsen, aber auch aus anderen Gründen, die in der individuellen Biographie der Versicherten begründet sein können, können derartige Einzahlungen in die Rentenversicherung besser und sinnvoller sein als private Anlageprodukte.
Wichtig ist auch, zu erkennen, dass die klassische Rürup- oder Basisrente der Privatwirtschaft in der Regel nur eine Altersvorsorge umfasst und insbesondere das Risiko der Erwerbsminderung in der Regel nicht versichert ist. Gleiches gilt für einen Schutz der Hinterbliebenen.
Die Rentabilität und Sinnhaftigkeit derartige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ist vom Einzelfall abhängig.
Traurig zudem, dass auf nahezu allen Verbraucherportalen zwar Vergleichsberechnungen zu finden sind, in der Regel jedoch nur Vergleiche innerhalb der Privatwirtschaft angestellt werden, ohne Vergleichszahlen der gesetzlichen Rentenversicherung hinzuzuziehen.
Auch wird zuwenig darauf hingewiesen, dass ein Schutz gegen Erwerbsminderung nicht besteht. Dieser wird dann vielmehr nach Anschluss des Produktes zusätzlich verkauft.