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Johann Simon Genten, Aachen
24. August 2011

Insulinpumpe für 15 -jährigen Diabetiker erfolgreich beim Sozialgericht Aachen durchgesetzt

Insulinpflichtige Diabetiker sind auf das Zuführen von Insulin angewiesen. Gemeinhin geschieht das, indem Insulin mehrfach täglich gespritz wird. Nach neuestem Stand der Technik ist ein derartiges Spritzen aber nicht erforderlich, wenn eine Insulinpumpe benutzt wird. Über diese wird das erforderliche Insulin dann zugeführt. Leider bezahlen die Krankenkassen diese Therapie bislang nur in Ausnahmefällen, weil diese Therapie teurer ist.

Dies übersieht aber aus hiesiger Sicht Grundsätze der Menschenwürde.
Nachdem ich Klage beim Sozialgericht Aachen (AZ: S 13 KR 330/10) erhoben hatte und die Klage unter Vorlage ganz erheblichen Materials ausführlich begründet hatte, gab die IKK schließlich nach diversen Schriftsätzen auf und genehmigte die Insulinpumpe. Ich freue mich für den Jungen, der ohnehin kein leichtes Schicksal hat.
Fazit: In derartigen Fällen ist es wichtig, die Weichen rechtzeitig richtig zu stellen! Oft geht es aber nicht ohne sozialgerichtliche Klärung!