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Johann Simon Genten, Aachen
6. Dezember 2013

Mediationsgesetz soll Zugang zum Recht erleichtern: Güterichter als Mediatoren

Ein Streit vor Gericht ist in keinem Fall eine erfreuliche Angelegenheit. Die Kontrahenten, im Sozialrecht in der Regel die Behörde und der Mensch, der eine Leistung begehrt, führen einen Streit, der oft  langwierig ist und manchmal zu aufwendigen, kostenintensiven Ermittlungen führt. Was in anderen Rechtsgebieten z.T. schon umgesetzt worden ist, soll nun generell und auch im Sozialrecht greifen. Eine Art Schlichtungsverfahren kann parallell zum Gerichtsverfahren angeregt und durchgeführt werden.
Mit Schaffung eines Güterichters soll dieses durch Methoden etwa der  Mediation, einer besonderen Art der Streitbeilegung, durchgeführt werden.
Auf der Jahrestagung meines Bundesverbandes durfte ich einen Vortrag halten, der in die Materie einführt (s.u.). Man darf gespannt sein, wie und ob sich das Güterichterverfahren in der sozialgerichtlichen Praxis durchsetzt!