professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

Newsletter Januar 2014

Liebe Mandanten, Freunde und Partner,
sehr geehrte Damen und Herren,

nun haben wir bzgl. der Reformvorhaben zum Thema gesetzliche Rente einen ersten Referentenentwurf (s.u.). Selbstverständlich werden derartige Reformpläne immer in die aktuelle Beratung mit einbezogen! Man darf nun gespannt sein, wie es weitergeht. Als Rentenberater habe ich mir natürlich auch bereits Gedanken gemacht, als noch die Reformpläne der alten Regierung u.a. mit Konkretisierungen zur "Lebensleistungsrente", sehr weitgreifende Änderungen beim Hinzuverdienst bei Altersrenten als Referentenentwurf vorlagen. Das sollte zum 1.7.13 wirksam werden: Eine Luftblase, wie wir heute wissen.
Also heißt es: Abwarten, beobachten, ob die Änderungen kommen und wie sie dann letztlich aussehen und natürlich, dort handeln und gestalten, wo es nützlich sein könnte !
Schon manches Mal habe ich Kritik an der Presse geübt. Am Freitag, 17.1.14 mußte ich in der Aachener Zeitung lesen, dass die Zurechnungszeit (Geplant: Verlängerung um zwei Jahre, ist wichtiger Bestandteil der Erwerbsminderungsrente) nach Auffassung des Redakteurs mit dem Durchschnittsentgelt bewertet wird. Das wäre für viele nicht schlecht. Tatsächlich wird die Zurechnungszeit aber mit einem individuellen Durchschnittswert aus dem Versichertenleben vor dem Versicherungsfall, also vor dem Eintritt der Erwerbsminderung (nicht Rentenbeginn!) berechnet ! Dieser ist aber sehr unterschiedlich und kann sehr niedrig sein. Mit anderen Worten: Menschen mit mit niedrigen Anwartschaften werden hiervon deutlich weniger profitieren als solche, die z.B. gut verdient haben. Dagegen spricht mir ein Interview mit  Norbert Blüm aus dem Herzen !
http://www.aachener-nachrichten.de/news/politik/norbert-bluem-die-rente-ist-den-finanzhaien-ausgeliefert-worden-1.738587
Ihnen ein gutes Jahr 2014 !

Mit herzlichem Gruß
Johann Simon Genten
Rentenberater/Rechtsbeistand



Rentenreform 2014: Erster Referentenentwurf liegt vor. Verbesserungen bei Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Zeiten der Kindererziehung

Nun wird es spannend: Ein 1. Referentenentwurf der aktuellen Pläne zu Veränderungen im Rentenrecht liegt vor.  Sie können den Entwurf herunterladen (s.u.).
Im Hinblick auf sozialrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ist aktuell unbedingt eine professionelle Beratung anzuraten in den Fällen, in denen eine Altersrente in Sichtweite ist oder bewilligt wurde. Gleichfalls bei Erwerbsminderungsrenten, die aktuell beantragt sind, bei denen ein noch nicht rechtskräftiger Bescheid vorliegt oder die z.B.  weiterbewilligt werden sollen !
Erfahrunsgemäß kommen derartige, z.T. mit erheblichen Auswirkungen verbundene Rechtsänderungen bei Rentenberatern schneller an als beim Sachbearbeiter der Rentenversicherung !

referentenentwurf_rv-leistungsverbesserungsgesetz15.01.2014.pdf


Zwangsverrentung (Altersrente) nicht immer rechtmäßig !

Am 15.1.14 erschien in den „Aachener Nachrichten“ ein Artikel, der leider nicht ganz die richtige Rechtslage wiedergibt. Unter dem Stichwort „Zwangsverrentung“ wird dargestellt, dass nach dem Sozialgesetzbuch Versicherungsleistungen grundsätzlich Vorrang vor staatlichen Hilfen aus Steuermitteln hätten. Habe ein Langzeitarbeitsloser im Alter von 63 zum Beispiel mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, sei er grundsätzlich zum Renteneintritt verpflichtet. Falls er sich weigere, übernehme das Jobcenter den Rentenantrag, so heißt es. Dies ist aber so nicht richtig.

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Mediationsgesetz soll Zugang zum Recht erleichtern: Güterichter als Mediatoren

Ein Streit vor Gericht ist in keinem Fall eine erfreuliche Angelegenheit. Die Kontrahenten, im Sozialrecht in der Regel die Behörde und der Mensch, der eine Leistung begehrt, führen einen Streit, der oft  langwierig ist und manchmal zu aufwendigen, kostenintensiven Ermittlungen führt. Was in anderen Rechtsgebieten z.T. schon umgesetzt worden ist, soll nun generell und auch im Sozialrecht greifen. Eine Art Schlichtungsverfahren kann parallell zum Gerichtsverfahren angeregt und durchgeführt werden.
Mit Schaffung eines Güterichters soll dieses durch Methoden etwa der  Mediation, einer besonderen Art der Streitbeilegung, durchgeführt werden.
Auf der Jahrestagung meines Bundesverbandes durfte ich einen Vortrag halten, der in die Materie einführt (s.u.). Man darf gespannt sein, wie und ob sich das Güterichterverfahren in der sozialgerichtlichen Praxis durchsetzt!

vortraggentenweihnachtstagung2013mediation.pdf


Koalitionsvertrag: Was kommt ? (Im Dezember 2013 verfasst)

Zum Koaltionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU wird viel geschrieben. Nicht immer ist der Informationswert der Nachrichten wirklich hoch. Z.T. wird auch falsch informiert. Hier eine Passage aus dem Vertrag zu Vorhaben im Hinblick auf die Altersrente:
    "Deshalb werden wir die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitern: Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben."
Wie können wir das werten, wenn wir es professionell betrachten ?

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Sozialgerichtsbarkeit: Entscheidung ohne Aktenkenntnis !?

In der juristischen Fachwelt hat der BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer eine bemerkenswerte Diskussion um die Rechtsfindung bei den BGH-Senaten angestoßen (http://www.strafverteidiger-stv.de/system/files/users/user5/StV-06-2013_395.pdf). Quintessenz seiner Untersuchungen ist, dass auf BGH-Ebene Entscheidungen ohne genaue Aktenkenntnis getroffen werden und damit "tendenziöse Ergebnisse auf Basis eingeschränkter Sachkenntnis" vorprogrammiert sind. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Akten in der Regel allenfalls  von zweien der fünf Richter gelesen werden. Alle anderen werden erst in der Verhandlung in einem kurzen, ggf. subjektiv gefärbten Sachvortrag informiert. Nach seinen Recherchen führt das u.a. dazu, dass abhängig vom Berichterstatter und Vorsitzenden das Ergebnis vorprogammiert ist. Dieses Problem existiert auch in der Sozialgerichtsbarkeit!

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Opferentschädigung: Beweislastumkehr bei Ermittlungsfehler durch Polizei

Nach § 1 Abs. 1 des Opferentschädigungsgesetzes - OEG - erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung, wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine Person eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Die Tatbestandsmerkmale "vorsätzlich, rechtswidrig und tätlich" müssen dabei in der Regel im Wege des Vollbeweises (objektive Beweis- oder Feststellungslast) nachgewiesen sein.
In einem durch das Sozialgericht Düsseldorf entschiedenen Fall eines durch  körperlichen Angriff schwerst geschädigten Menschen wurde die Beweislast jedoch umgekehrt, weil die zuständige Polizei völlig unzureichend ermittelt hatte und daher Beweismaterial nicht mehr gesichert werden konnte.

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Unfallrente: Jahresarbeitsverdienst oft falsch festgesetzt !

Die Höhe einer Unfallrente nach dem Sozialgesetzbuch VII wird aus  zwei Elementen bestimmt: 1. der Höhe des Grades der Erwerbsminderung (MdE) und 2. dem Jahresarbeitsverdienst (JAV).
Die MdE ist sehr oft umstritten. Was in meiner Praxis auffällt ist, dass die Feststellungen zum Jahresarbeitsverdienst von der Betroffenen in der Regel widerspruchslos hingenommen werden. Dabei zeigt die Praxis, dass die Fehlerquote hier ganz erheblich ist. In der Regel sind es erst Zufallsmandate die diese Fehler aufdecken. Z.B. der Fall des Herrn  Herr X, der mich beauftragt, für ihn Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Meine Frage nach einer Unfallrente wird bejaht und es zeigt sich, dass die gesetzliche Rente hier nicht um einen Teil der Unfallrente zu mindern, d.h. zu kürzen ist. Dies ist immer zu prüfen, da es Anrechnungsvorschriften gibt, die die Menschen nicht kennen und oft überraschen.
Der JAV scheint mir sehr niedrig und Herr X bittet mich, den Bescheid über die Unfallrente zu prüfen. Nach Einblick in die Verwaltungsakte stelle ich fest, dass der JAV offenbar im Jahre 1968 falsch festgesetzt worden ist. In der Regel ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Jahre vor dem Unfall bezogen worden ist. Bei Menschen in Ausbildung gibt es jedoch zahlreiche Sonderregelungen.

Eigener Vortrag zum Thema auf der Weihnachtstagung des Bundesverbandes der Rentenberater am 30.11.2013

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Rentenversicherung will 20000,- Euro zurück: Rückforderung unberechtigt !

In der Praxis des Profis nicht selten sind Vorsprachen von Menschen, die sich mit z.T. beträchtlichen Rückforderungen von Seiten der Rentenversicherung konfrontiert sehen. So zum Beispiel Frau N., die bereits seit langen Jahren eine Witwenrente bezieht. Sie ist entsetzt, als sie ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers erhält, mit welchem dieser eine Summe von 20000,- Euro zurückfordert und die laufende Rente ab sofort um 150,- Euro mon.- kürzt: "Das kann ich doch nicht und die Kürzung, da muss ich dann zum Amt". Schnell stelle ich fest, dass der ursprüngliche Rentenbescheid, mit dem die Rente bewilligt wurde, tatsächlich falsch war. Der Rentenversicherungsträger hatte eine sogenannte "Anrechnungszeit" in der Rente berücksichtigt, die gar nicht zu berücksichtigen war! Ein grober Fehler des verantwortlichen Sachbearbeiters, der zu einer deutlich höheren Rente führte. Frau N: "Muss ich also die Rente zurückzahlen und die Kürzung hinnehmen" ?

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Berufsunfähigkeitsrente: Aus REHA wird Rente/Nachzahlung 45000,- Euro !

Immer wieder stelle ich fest, dass die Rentenversicherungsträger den Ihnen obliegenden Pflichten nicht nachkommen. So im Falle des Herrn X, der mich bat, seine Altersrente, die er wegen einer Schwerbehinderung ab 1.11.2011 bekam zu überprüfen. Ich stelle fest, dass der Mann sein Versichertenleben bereits Ende 2004 beendet hatte:  Er war Facharbeiter gewesen und konnte die Tätigkeit aufgrund eines Rückenleidens nicht mehr ausüben. Im Versicherungsverlauf war dann noch kurze Arbeitslosigkeit dokumentiert. Auf Nachfragen erklärte er, kein Anspruch auf Harz IV-Leistungen gehabt zu haben und seitdem vom Einkommen der Ehefrau und seinen Rücklagen gelebt zu haben. Weiteres gründliches  Nachfragen ergaben, dass er Anfang 2005 eine REHA zu Lasten der Rentenversicherung gemacht hatte.

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Schwerbehinderung: 20 + 20= 20 !?

Wegen der zunehmenden Bedeutung einer Schwerbehinderung von mindestens 50% als Zugangsmöglichkeit für die entsprechende Altersrente häufen sich auch bei mir die Anfragen Ratsuchender und entsprechende Verfahren. Auch in einer Schwerbehindertenangelegenheit ist eine aktive, engagierte Rechtsvertretung wichtig, die z.B. medizinische Fakten gewinnbringend einordnen und verwerten kann. Mit- und Querdenken ist gefragt !
Oft muss ich mich oft mit der gängigen Meinung auseinandersetzen, festgestellte Einzelbehinderungsgrade müssten doch addiert werden. Dem ist nicht so ! Für die Bildung des Gesamt-GdB gibt es keine Regel, die zu einer Addition, etwa von 30 + 20= 50 führt.

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Schwerbehinderung für Altersrente immer wichtiger !

Die Schwerbehinderteneigenschaft ist u.a. deswegen wichtiger geworden, weil andere Alters-Rentenarten, die bereits vor der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte (in der Regel erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres) oder der Regelaltersrente (ab 65 oder später) zunehmend wegfallen oder weggefallen sind. So gibt es die AR für Frauen oder die AR wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die man theoretisch bereits ab dem 60. Lebensjahr beziehen konnte, nur für vor dem 1.1.52 Geborene.
Wer zu mindestens 50% schwerbehindert ist, kann, wenn er die weiteren Voraussetzungen für die entsprechende Altersrente (AR) wegen Schwerbehinderung erfüllt (U.a. die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren), je nach Geburtsjahrgang früher (z.T. mit 60 Jahren) und mit weniger Abschlägen in Rente gehen.

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Medizinische Rehabilitation: Die Grenzen des Wunsch- und Wahlrechtes/auch keine teilweise Kostenerstattung

Grundsätzlich haben Versicherte ein aus meiner Sicht viel zu selten genutztes Wunsch- und Wahlrecht, wenn Sie in eine Kur bzw. Rehabilitation gehen. Dieses findet jedoch gewisse Grenzen, die hier wegen der komplexen Materie nicht dargestellt werden können. Versicherte, die sich über den Vorschlag des Rehabilitationsträghers hinwegsetzen und eine teuere Reha-Einrichtung wählen, haben leider auch keinen Erstattungsanspruch zumindest in Höhe des Differnezbetrages, so das Bundessozialgericht.

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Altersarmut: Bundesverband der Rentenberater fordert Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung

Pressemitteilung, Köln, 07.05.2013
Kein Geld – kein Plan! „Der ‚Generation Altersarmut‘ kann nur noch die Stärkung der gesetzlichen Rente helfen“, sagt der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V..
Eine aktuelle Studie zeigt: Die Jahrgänge ´85 bis ´95 haben kaum was übrig für die Altersvorsorge 90 % der Menschen zwischen 17 und 27 finden, dass sie zu wenig für ihr Alter zurücklegen – aber nur 38 % treffen regelmäßig Vorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus. Während junge Akademiker oft hoffen, dass sich ihre Qualifikationen später noch auszahlen werden, sind viele Jugendliche mit niedrigeren oder gar keinen Abschlüssen oft kaum in der Lage, für das Alter zu sparen. 42 Prozent der Jugendlichen, die nichts zusätzlich zurücklegen, gaben an, sie hätten kein Geld dafür übrig. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Studie für die das Meinungsforschungsinstitut TNS infratest 2.500 Personen zwischen 17 und 27 befragt hat.

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Rentenerhöhung zum 1.7.2013 um 0,25 %

Auch im vorigen Jahr fanden wir landauf landab die Meldung, die „Renten“ würden zum 1.7.2013 erhöht. Dies ist aber eine sehr verkürzte Nachricht! Zum 1. Juli 2013 beträgt der neue aktuelle Rentenwert (in Euro für einen Entgeltpunkt) in den alten Ländern 28,14 Euro. Bisher stand er bei 28,07 Euro. Für die neuen Länder steigt dieser Wert von 24,92 Euro auf 25,74 Euro.   Damit beträgt im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung die Erhöhung für Entgeltpunkte West 0,25% und für Entgeltpunkte Ost 3,3%.
Erhöht wird nur somit der so genannte „aktuelle Rentenwert“. Das ist im Grunde der Wert, den ein Durchschnittsverdiener in einem Jahr an Rente erwirtschaftet.
Es ist richtig, dass dieser Wert nunmehr auf die gesetzlichen Renten in Form einer Erhöhung durchschlägt. Denn jede Rente wird im wesentlichen aus den im Laufe eines Versichertenlebens erworbenen Entgeltpunkten (West oder Ost) und eben dem aktuellen Rentenwert ermittelt.

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Hörgerät: SG Oldenburg legt Vorgehensweise des Leistungsträgers fest und verurteilt zur Bewilligung eines hochwertigen Hörgerätes

Bei Hörgeräten gibt es regelmäßig Streit um die Frage, in welchem Maße die Krankenkasse die Kosten für das Hörgerät erstatten muss. Zumeist werden nur geringwertigere Hörgeräte bzw. ein entsprechender Kostenanteil im Rahmen einer Grundversorgung erstattet.
Das SG hat im vorliegenden Fall festgestellt, dass Versicherte Anspruch auf die Hörgeräteversorgung haben, die die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt, da der unmittelbare Behinderungsausgleich betroffen ist. Es gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (BSG, Urt. vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R).

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Rentenreform: Auch SPD auf dem falschen Weg !

Der Bundesverband der Rentenberater gab zu den Reformplänen der SPD eine Presseerklärung heraus (16.4.2013), der aus meiner Sicht absolut nichts hinzuzufügen ist:
„Bei der Rente läuft Peer Steinbrück in die gleiche falsche Richtung wie die Kanzlerin.“
Nach dem Wahlkampfauftakt der SPD fordert der Bundesverband der Rentenberater e.V. eine Stärkung der gesetzlichen Rente. „Der SPD Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat klar gemacht, dass die SPD mit dem Thema ‚soziales Gleichgewicht‘ punkten will. Leider zündet das bei der Rente überhaupt nicht.“, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V. „Statt die gesetzliche Rente zu fördern – was eine echte Alternative zum Programm der CDU wäre – setzt die SPD weiter auf die Solidarrente, die durch kapitalgedeckte Vorsorgesysteme finanziert werden soll. Das nützt nur den großen Versicherungskonzernen und ist, genau wie bei schwarz-gelb, der falsche Weg!“ so Reißig.

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