professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

Newsletter September 2011

Liebe Mandanten, Freunde und Partner,
sehr geehrte Damen und Herren,

wer von großen Mitgliedsorganisationen wie VdK oder anderen vertreten wird, der sollte sich die Qualität der Rechtsvertretung genau anschauen. Leider immer wieder beobachtet ist z.B. die Praxis, die Mandanten im Streit um eine Erwerbsminderungsrente nach Eingang von Gutachten aufzufordern, das Gutachten dem behandelnden Arzt zur Stellungnahme vorzulegen. Selbst viele Anwälte oder auch Rentenberater arbeiten so oder mögen so arbeiten. Ein versierter Rechtsvertreter sollte jedoch wissen, dass primär er selbst gefordert ist.
Er schaut sich die Gutachten natürlich selbst gründlich an. Erfahrungsgemäß gibt es in Gutachten sehr oft Fehler, die man erkennen kann, ohne Mediziner sein zu müssen. Fehler, etwa in der Anamnese- oder Befunderhebung, aber auch in der Bewertung der Befunde. Die gründliche eigene Analyse eines Gutachtens gehört zu den elementaren Aufgaben einer soliden und engagierten Rechtsvertretung, denn das Gutachten ist der Schlüssel und entscheidend für eine Rentengewährung!
Diese im übrigen sehr zeitintensive Arbeit wird oft nicht geleistet: Man schiebt die eigentliche Arbeit ab! Ja, man erwartet sogar noch eine Begründung seitens des Mandanten und macht die Einholung eines Gegengutachtens von einem ärztlichen Votum abhängig, wie es seitens einer großes Mitgliedsorganisation dokumentiert ist : Die Kapitulation der Juristen vor den Ärzten !
Der VdK mag dies alles mit den geringen Beiträgen rechtfertigen (O-Ton: „Was erwarten Sie den für 25,- Eur!).
Das ist alles sehr traurig, zumal die Menschen denken, sie würden gut vertreten.
Warum ich das schreibe ? Weil ich denke, dass es grundsätzlich wichtig ist, eine engagierte Rechtsvertretung zu bieten und keine Massenverwaltung, denn davon haben wir schon genug!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Johann Simon Genten


Scheinselbständigkeit von Lehrern: Skandal in Niedersachsen
Die Zahl der Selbstständigen hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Problem: Viele dieser Selbstständigen sichern sich nicht gegen das Risiko der Erwerbsminderung ab und tun nicht genug für dle Altersvorsorge. Die Möglichkeiten, die die gesetzliche Rentenversicherung bietet, nutzen sie sehr oft nicht !
Ein anderes Problem: Viele sind gar nicht selbstständig, sondern im Grunde abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Krasses Beispiel: Ein Wiesn-Wirt im München macht aus seinen Kellnern Selbstständige und spart die Sozialabgaben! Der Mensch wurde durch die Sozialgerichtsbarkeit gestoppt! Auch die öffentlichen Verwaltungen scheinen mit dem Trend der Zeit zu gehen......
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BSG zur Berufskrankheit Chronische obstruktive Bronchitis bzw. Emphysem von Bergleuten unter Tage /Feinstaubjahre
Wer unter einer Berufskrankheit leidet und gegenüber einer Berufsgenossenschaft schon einmal ein Verfahren führen musste, weiß, wie schwer es oft ist, die Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Es werden in der Regel medizinische und arbeitstechnische Voraussetzungen gefordert, die beide gegeben sein müssen. Bei letzteren sind es oft Dosiswerte, die eingefordert werden. Bei der BK 4111 werden u.a. "in der Regel 100 Feinstaubjahre"  gefordert. D.h., der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er einer gewissen Staubbelastung ausgesetzt war. Die Berufsgenossenschaften wie auch manches Mal die Gerichte legen dies oft sehr eng aus. Das BSG hat nun einmal mehr ein Machtwort gesprochen:
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Versorgungsausgleich: Abänderungsverfahren sinnvoll oder nicht ?
Wenn eine Ehe geschieden wird, wird sehr oft ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Von beiden Ehepartnern werden bestimmte Anwartschaften auf Altersversorgung oder wegen Erwerbsminderung bezogen auf die Ehezeit addiert. Sodann wird ein Ausgleich dergestalt vorgenommen, dass der zahlenmäßig schwächere Partner ggf. einen Ausgleich vom anderen bekommt.
Ein Versorgungsausgleich war und ist im Grunde immer eine Momentaufnahme, d.h. bestehende Ansprüche wurden bzw. werden nach dem jeweils geltendem Rechtsstand und nach den bis dahin erworbenen Anwartschaften berechnet und geteilt. Sehr oft kam oder kommt es aber nach der Scheidung zu Veränderungen, die bei Vorliegen der gesetzlicher Voraussetzung dazu führen können, dass einer der Ehepartner ein Abänderungsverfahren in Gang setzen kann. Die Frage ist nur, ob das immer sinnvoll ist.
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Versorgungsausgleich: Abänderungsverfahren sinnvoll oder nicht ?
Wenn eine Ehe geschieden wird, wird sehr oft ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Von beiden Ehepartnern werden bestimmte Anwartschaften auf Altersversorgung oder wegen Erwerbsminderung bezogen auf die Ehezeit addiert. Sodann wird ein Ausgleich dergestalt vorgenommen, dass der zahlenmäßig schwächere Partner ggf. einen Ausgleich vom anderen bekommt.
Ein Versorgungsausgleich war und ist im Grunde immer eine Momentaufnahme, d.h. bestehende Ansprüche wurden bzw. werden nach dem jeweils geltendem Rechtsstand und nach den bis dahin erworbenen Anwartschaften berechnet und geteilt. Sehr oft kam oder kommt es aber nach der Scheidung zu Veränderungen, die bei Vorliegen der gesetzlicher Voraussetzung dazu führen können, dass einer der Ehepartner ein Abänderungsverfahren in Gang setzen kann. Die Frage ist nur, ob das immer sinnvoll ist.
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Insulinpumpe für 15 -jährigen Diabetiker erfolgreich beim Sozialgericht Aachen durchgesetzt
Insulinpflichtige Diabetiker sind auf das Zuführen von Insulin angewiesen. Gemeinhin geschieht das, indem Insulin mehrfach täglich gespritzt wird. Nach neuestem Stand der Technik ist ein derartiges Spritzen aber nicht erforderlich, wenn eine Insulinpumpe benutzt wird. Über diese wird das erforderliche Insulin dann zugeführt. Leider bezahlen die Krankenkassen diese Therapie bislang nur in Ausnahmefällen, weil diese Therapie teurer ist.
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BSG bekräftigt Möglichkeit der rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Oft ist es für Schwerbehinderte von Interesse, wenn die Schwerbehinderten-eigenschaft auch für die Vergangenheit festgestellt wird. Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 7. April 2011 eine wichtige Entscheidung hierzur im Sinne der Schwerbehinderten getroffen und die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Warum der Rentenberater lohnt: Kindererziehungszeiten vergessen/Amtshaftungsanspruch realisiert
Zeiten der Kindererziehung werden in der Rentenversicherung in der Regel entschädigt. Ob und in welcher Höhe die Zeiten zu berücksichtigen sind, hängt u.a. vom Rentenbeginn, dem Zeitpunkt der Geburt, dem jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen Status der betreffenden Person und davon ab, wo das Kind erzogen wurde (Inland oder Ausland). Maßgeblich ist natürlich auch, wer die Kinder überwiegend erzogen hat. Sehr oft beteiligen sich Väter an der Kindererziehung oder erziehen das bzw. die Kinder alleine, oft kommt es in diesem Rahmen zu Fehlern bei der Bescheiderteilung.
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Krankengeld und Blockfrist: Krankenkasse interpretiert Blockfrist (wieder einmal) falsch
Krankengeld wird wegen derselben Krankheit längsten für 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren gezahlt. Oft kommt es aber zum Streit, wenn eine neue bzw. weitere Erkrankung noch innerhalb oder im Anschluss an die Blockfrist auftritt, die im Prinzip einen neue Blockfrist auslösen kann. Die Krankenkassen interpretieren diese Vorschrift gerne zu Ihren Gunsten und recht willkürlich.
Nun musste das höchste Sozialgericht, das Bundesozialgericht wieder einmal zugunsten einer Kranken intervenieren (Bundessozialgericht- B 1 KR 15/10 R -).
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Weihnachtstagung der Rentenberater in Düsseldorf
In meiner Eigenschaft als Regionalvertreter des Bundesverbandes der Rentenberater organisiere ich u.a. traditionell die sogenannte Weihnachtstagung in Düsseldorf. Dieses Jahr findet sie am 2. und 3.12. im Hotel Nikko statt. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Hier finden sie das Programm: Progamm Weihnachtstagung Düsseldorf.