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Johann Simon Genten, Aachen
5. Januar 2012

Rente mit 67 oder vorgezogene Altersrente: Gute Beratung erforderlich!

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird heraufgesetzt. Nunmehr sind die ersten Jahrgänge betroffen. Auch bei den vorgezogenen Altersrenten wird bereits seit längerem eine Anpassung vorgenommen. Gerade bei dieser oft genutzten Möglichkeit ist guter Rat mehr als gefragt. Denn hier gibt es zahlreiche und z.T. nicht einfach zu überschauende Übergangsvorschriften bzw. Ausnahmerege-lungen.
Dies gilt auch für die neu eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die offenbar für allgemeine Verwirrung gesorgt hat.
Da ist Herr B., 62 Jahre alt, der tatsächlich 45 Jahre Pflichtbeiträge hat und in der irrigen Annahme ist, er könne nun deswegen in eine ungekürzte Altersrente gehen. Leider nicht. Denn diese Rente wird erst ab 65 Jahren gezahlt, immerhin im Gegensatz zur Regelaltersrente ab diesem Zeitpunkt für Herrn B. abschlagsfrei.
Ein längeres ausführliches Gespräch mit Herrn B., der stolz darauf ist, nie krank gefeiert zu haben, offenbart jedoch, dass er diverse Behinderungen hat.
Wir streben die Altersrente für Schwerbehinderte an, für die er ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt hat.
Hierbei beschränkt sich ein versierter Berater nicht auf das Ausfüllen der Formulare, sondern analysiert die Situation sorgfältig, sammelt Befunde bzw. sorgt dafür, dass aussagekräftige Befunde vorgelegt werden können.
Die gängige Praxis, auch etwa von Organisationen wie dem VdK oder eben des Otto Normalverbrauchers ist es, lediglich den Antrag auszufüllen und das Weitere mit viel Gottvertrauen dem Versorgungsamt und den involvierten Ärzten zu überlassen! Leider führt dieser Weg oft in die Irre bzw. nicht zum gewünschten Erfolg. Simples Beispiel: Herr X. leidet u.a. unter einer schweren Arthrose im rechten Kniegelenke. Das Versorgungsamt fordert beim Orthopäden einen Befundbericht an, der eine „Arthrose“ bestätigt. Resultat für diese Behinderung 10%, die überdies im Rahmen der Gesamtbewertung ganz unter den Tisch fallen. Erst im Widerspruchsverfahren eingeschaltet, lege ich einen CT-Befund vor, der eine schwere Arthrose bestätigt. Nunmehr erhält Herr X. 30% und kommt mit den anderen Behinderungen zusammen auf 50%. Herr X. kann nun, da er die weiteren Voraussetzungen erfüllt, die Altersrente wegen Schwerbehinderungen in Anspruch nehmen. Bei einem Rentenanspruch von 1500,- Euro  sind da in diesem Fall 7,2 % weniger Kürzung, da sind immerhin 108,- Euro monatlich.
Fazit: Rechtzeitig den Fachmann einschalten, der rechtzeitig die Weichen in die richtige Richtung stellt.