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Johann Simon Genten, Aachen
7. Dezember 2012

Versorgungsausgleich: Ausgleich verschiedener Systeme problematisch

Die Neuregelungen des Versorgungsausgleichs bringen erhebliche neue Probleme mit sich. Betroffene sollten sich zeitig durch einen versierten Fachmann im Hinblick auf ihre Gestaltungsmöglichkeiten beraten lassen .
Grundsätzlich muss gesagt werden, dass jeder Fall anders ist. Dies hängt damit zusammen, dass sich Betroffenen oft verschiedene Versorgungen haben bzw. verschiedenen Versorgungssystemen angehören. All diese Versorgungen sind auszugleichen und zwar für sämtliche in der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Die zahlreichen entstehenden Probleme können natürlich nicht dargestellt werden, aber anhand des nachfolgenden Beispiels können Sie erkennen, wie vielschichtig die Probleme und Fragestellungen sind bzw. sein können. Schauen Sie sich einmal die Präsentation an und lesen Sie dann weiter.
Sie können auch als Laie erkennen, dass der der Frau zu übertragende Rentenanspruch aus der Architektenkammer sehr hoch ist. Sie sehen ferner, dass sie schon sehr früh Leistungen erhalten kann. Der errechnete Kapitalwert steht verglichen mit der Rentenversicherung im Vergleich zu den jeweiligen Leistungen in keinem Verhältnis, dass heißt, die Versorgung im Archtitektenwerk ist deutlich besser. Die Frau würde hier einen eigenen Anspruch erwerben. Aber man muss dies natürlich erkennen um die Konsequenzen sichtbar zu machen. Ob der Vorschlag des Mannes, den Versorgungsausgleich durch eine Kapitalzahlung auszuschließen, hier gut und gerecht ist, scheint fraglich ! Derartige Probgleme lösen Ehepaare am besten im übrigen einvernehmlich und am besten am Tisch eines Beraters und nicht vertreten von verschiedenen Anwälten. Gerechte Lösungen gibt es immer, vor allem Lösungen, die die Interessen unter einen Hut bringen.