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Johann Simon Genten, Aachen
26. Juni 2015

Versorgungsausgleich: Kürzung oder Wegfall des Ausgleichsanspruchs der Ehefrau wegen Verschweigens der möglichen nichtehelichen Abstammung ihres Kindes (Kuckuckskind)

Genaue Zahlen gibt es nicht. Laut Focus v. 28.01.2015 sollen 10% aller Kinder sogenannte Kuckuckskinder sein. Die dramatischen psychischen Folgen, wenn dieser Umstand dem Kind und dem bisherigen Vater bekannt wird, mag ich hier nicht diskutieren.  Die wirtschaftlichen Folgen, etwa wenn es um Unterhalt geht, sind gleichfalls weitreichend. Oft übersehen: Auch Versorgungsausgleich können die Rechtsfolgen erheblich sein.
Mit Datum v. 21.03.2012 hat der BGH (XII ZB 147/10) seine bisherige Rechtssprechung bestätigt, dass das Unterschieben eines sogenannten Kuckuckskinds eine unbillige Härte darstellen kann.
Gem. § 27 Versorgungsausgleichsgesetz findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur dann der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen. Gefordert wird, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde.  Die grobe Unbilligkeit muss sich wegen des Ausnahmecharakters im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben. Im Falle eines Kuckuckskindes hat die Rechtssprechung wiederholt eine solche Unbilligkeit gesehen.
Im vorliegenden Fall war die Scheidung 1995 erfolgt. Hier wurde bekannt, dass ein 1984 geborener Junge nicht von ihm Ehemann abstammte. In diesem Fall lief die Entscheidung darauf hinaus, dass der schuldrechtlichen Versorgungsausgleich für denjenigen Teil der Ehezeit z.T. auszuschließen war, in dem die Ehefrau ihrem Ehemann die mögliche Abstammung des Kindes von einem anderen Mann verschwiegen hat.
Das Kriterium der groben Unbilligkeit kann im Versorgungsausgleichsverfahren eine wihtige Rolle spielen, da diverse Gründe zu einer solchen Unbilligkeit führen können.