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Johann Simon Genten, Aachen

Johann Simon Genten
Rentenberater & Rechtsbeistand





Regionalbeauftragter des Bundesverbandes der Rentenberater für NRW
 


Ich begrüße Sie herzlich auf meiner Homepage, die Ihnen einen Überblick über meine Tätigkeit als Rentenberater bzw. Rechtsbeistand geben soll.
Die Konsultation eines Rentenberaters gilt immer noch als Insidertipp. Viele Menschen wissen gar nicht, dass es derartige unabhängige Spezialisten gibt. Diese Seite soll helfen, Informationsdefizite abzubauen. Informieren Sie sich über mein Angebot und treten Sie ggf. mit mir in Kontakt:



Johann Simon Genten
Herzogstr. 19
52070 Aachen
Tel: 0241/ 90 198 90
Fax:0241/ 90 198 91
E-Mail: info [AT_SYMBOL] genten [dot] de
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Aktuelles

6. Januar 2012

Unfallrente: Auch bei Schwarzarbeit gegen Arbeitsunfälle versichert

Das Hessische Landessozialgericht hat die ständige Rechtssprechung bestätigt, wonach dem Grunde nach auch bei Schwarzarbeit  Unfallversicherungsschuitz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Allerdings kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an !
Der Kläger hatte einem Onkel auf eine Brückenbaustelle begleitet. Dort verlegte er nach Absprache mit dem Chef der Fa., der ihm einen Stundenlohn von 10,- Euro zusicherte, Armierungsstahl. Dabei geriet er in Kontakt mit der Oberleitung der unter der Brücke durchlaufenden Linie der Deutschen Bahn AG. Der Stromschlag führte zu schwersten Verletzungen. Infolge der Verletzungen wurden dem Kläger Gliedmaßen amputiert. Die zuständige BG sah sich nicht in der Pflicht, da es sich um Schwarzarbeit gehandelt habe und kein ordentliche Beschäftigungsverhältnis vorgelegen habe. Überdies deute alles auf eine selbständige Tätigkeit hin. Das sah das Gericht anders:
5. Januar 2012

Rente mit 67 oder vorgezogene Altersrente: Gute Beratung erforderlich!

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird heraufgesetzt. Nunmehr sind die ersten Jahrgänge betroffen. Auch bei den vorgezogenen Altersrenten wird bereits seit längerem eine Anpassung vorgenommen. Gerade bei dieser oft genutzten Möglichkeit ist guter Rat mehr als gefragt. Denn hier gibt es zahlreiche und z.T. nicht einfach zu überschauende Übergangsvorschriften bzw. Ausnahmerege-lungen.
Dies gilt auch für die neu eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die offenbar für allgemeine Verwirrung gesorgt hat.
4. Januar 2012

Erwerbsminderungrente: BSG bestätigt Notwendigkeit der Benennung einer konkreten Tätigkeit bei Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder schwerer spezifischer Leistungsbehinderungen

Das BSG hatte in ständiger Rechtssprechung festgelegt, dass bei Vorliegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung sich die Frage stellte, ob ohne weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist, oder ob ernstliche Zweifel daran aufkommen mussten, ob der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen in einen Betrieb einsetzbar ist.
Sind solche Zweifel aufgekommen, war eine Verweisungstätigkeit zu benennen. Konnte keine Verweisungstätigkeit gefunden werden, waren sie, da keine Tätigkeit mehr möglich war - nicht nur berufsunfähig, sondern zwangsläufig erwerbsunfähig.
Das Landessozialgericht Thüringen hatte nun die Auffassung vertreten, dass durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 20.12.2000 die Summierungsrechtsprechung noch eine Grundlage habe. Eine konkrete Verweisungstätigkeit sei daher keinem Versicherten mehr zu benennen (Thüringer LSG, AZ 3 R 365/08 ).
Dieser recht restriktiven Auffassung hat das BSG widersprochen (Bundessozialgericht, B 13 R 78/09 R ).

2. Januar 2012

Wie Gutachter manipuliert werden: Ein prägnantes Beispiel aus der Unfallversicherung

Herr X. wurde vor ca. 2 Jahren Opfer eines brutalen Überfalles. Die Täter verletzten ihn schwer und mißhandelten ihn. Die Hüfte wurde dabei mehrfach gebrochen. Zurück blieb u.a ein schweres Trauma. Trotz kontinuierlicher Behandlung bestehen nach wie ganz erheblichen Angstzustände. Der Mann hat Schlafstörungen, Alpträume, kann die Wohnung z.T. nur in Begleitung verlassen.  Die Rentenversicherung hat festgestellt, dass er im Moment keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Der Überfall geschah bei der Arbeit. Daher musste auch die Berufsgenossenschaft prüfen, ob eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) in rentenberechtigender Höhe verblieben ist. Der seitens der BG eingeschaltete Gutachter verneinte nun eine MdE über den Monat 5/11 hinaus.  Ein miserabeles Gutachten !  Bemerkenswert war aber die Fragestellung durch die BG, die ich nach Akteneinsicht sehen mußte.
30. September 2011

Scheinselbständigkeit von Lehrern: Skandal in Niedersachsen

Die Zahl der Selbstständigen hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Problem: Vieler dieser Selbstständigen sichern sich nicht gegen das Risiko der Erwerbsminderung ab und tun nicht genug für dle Altersvorsorge. Die Möglichkeiten, die die gesetzliche Rentenversicherung bietet, nutzen sie sehr oft nicht !
Ein anderes Problem: Viele sind garnicht Selbstständig, sondern im Grunde abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Krasses Beispiel: Ein Wiesn-Wirt im München macht aus seinen Kellnern Selbstständige und spart die Sozialabgaben! Das machte die Sozialgerichtsbarkeit aber nicht mit! Auch die öffentlichen Verwaltungen scheinen mit dem Trend der Zeit zu gehen.

30. September 2011

Erwerbsminderungsrente : Miserable Rechtsvertretung durch DGB beim Sozialgericht

Wer von großen Mitgliedsorganisationen wie VdK oder DGB vertreten wird, der sollte sich die Qualität der Rechtsvertretung genau anschauen. Ein Beispiel, wie es aus hiesiger Sicht nicht laufen sollte, gibt der DGB in Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit. Ein Arbeitsleben lang wurden z.T. ordentliche Beiträge gezahlt. Dann wird man krank, es gibt Streit etwa mit der Rentenversicherung  und man bekommt eine Rechtsvertretung, die mehr als dürftig zu bezeichnen ist.
Geht es z.B. um eine Erwerbsminderungsrente, werden die Menschen mit Textbausteinen abgefertigt. Schauen Sie sich dieses Dokument einmal in Ruhe an : Download. Nun ist dieses Vorgehen etwa auch bei anderen Organisationen (z.B. VdK) Standard. Selbst viele Anwälte arbeiten so ! Ein versierter Rentenberater weiß jedoch, dass er vom behandelnden Arzt in der Regel eine derartige Stellungnahme nicht erhalten kann.

30. September 2011

Weihnachtstagung der Rentenberater in Düsseldorf

In meiner Eigenschaft als Regionalvertreter des Bundesverbandes der Rentenberater organisiere ich u.a. traditionell die sogenannte Weihnachtstagung in Düsseldorf. Dieses Jahr findet sie am 2. und 3.12. im Hotel Nikko statt. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen. Hier finden sie das Programm: Progamm Weihnachtstagung Düsseldorf.
 
20. September 2011

BSG zur Berufskrankheit Chronische obstruktive Bronchitis bzw. Emphysem von Bergleuten unter Tage /Feinstaubjahre

Wer unter einer Berufskrankheit leidet und gegenüber einer Berufsgenossenschaft schon einmal ein Verfahren führen musste, weiß, wie schwer es oft ist, die Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Es werden in der Regel medizinische und arbeitstechnische Voraussetzungen gefordert, die beide gegeben sein müssen. Bei letzteren sind oft Dosiswerte, die eingefordert werden. Bei der BK 4111 werden u.a. "in der Regel 100 Feinstaubjahre"  gefordert. D.h., der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er einer gewissen Staubbelastung ausgesetzt war. Die Berufsgenossenschaften wie auch manches Mal die Gerichte legen dies oft sehr eng aus. Das BSG hat nun einmal mehr ein Machtwort gesprochen:
2. September 2011

Versorgungsausgleich: Abänderungsverfahren sinnvoll oder nicht ?

Wenn eine Ehe geschieden wird, wird sehr oft ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Von beiden Ehepartnern werden bestimmte Anwartschaften auf Altersversorgung oder wegen Erwerbsminderung bezogen auf die Ehezeit addiert. Sodann wird ein Ausgleich dergestalt vorgenommen, dass der zahlenmäßig schwächere Partner ggf. einen Ausgleich vom anderen bekommt.
Ein Versorgungsausgleich war und ist im Grunde immer eine Momentaufnahme, d.h. bestehende Ansprüche wurden bzw. werden nach dem jeweils geltendem Rechtsstand und nach den bis dahin erworbenen Anwartschaften berechnet und geteilt. Sehr oft kam oder kommt es aber nach der Scheidung zu Veränderungen, die bei vorliegen der gesetzlicher Voraussetzung dazu führen können, dass einer der Ehepartner ein Abänderungsverfahren in Gang setzen kann. Die Frage ist nur, ob das immer sinnvoll ist.

24. August 2011

BSG bekräftigt Möglichkeit der rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

Oft ist es für Schwerbehinderte von Interesse, wenn die Schwerbehinderten-eigenschaft auch für die Vergangenheit festgestellt wird. Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 7. April 2011 eine wichtige Entscheidung hierzur im Sinne der Schwerbehinderten getroffen und die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen.