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Johann Simon Genten, Aachen
11. August 2014

Chaos bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte !?

Im Rahmen eines Mandates erhielt ich von der DRV Bund drei schriftliche Rentenauskünfte. Es handelt sich um die normalen ausführlichen Rentenauskünfte. Im Hinblick auf die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte heißt es:
1. Auskunft v. 8.7.14 (also nach neuem Recht): Wartezeit von 45 J. nicht erfüllt: 484 Monate. Gebeten wird um Nachweis für Zeitraum 6/97-4/99 (Zeiten der Arbeitslosigkeit), da diese Zeiten evtl. zusätzlich anerkannt werden können.
Es liegen aber auch weitere Zeiten der Arbeitslosigkeit vor, bei denen für mich nicht erkennbar ist, ob sie anerkannt wurden oder nicht.
2. Auskunft v. 1.8.14 nach Vorhaltungen meinerseits, dass die WZ m.E. erfüllt sein müßte: Wartezeit mit 507 Monaten nicht erfüllt.
3. Auskunft v. 7.8.14 nach Tel. meinerseits. Die Sachbearbeiterin versucht, mich abzuwimmeln. Darauf lasse ich mich mit Vorgesetzter verbinden. Diese startet, wie sie sagt "neuen Suchlauf". Ergebnis: Wartezeit (mindestens 540 Monate) ist erfüllt ! Entsprechende schriftliche Rentenauskunft liegt mir nun vor.
Erklärung: Programmfehler !
Frage: Was wäre denn, gewesen, wenn ich nicht nachgehakt hätte ? Wird bei Menschen, bei denen offenbar falsche Auskunft erteilt wurde, automatisch korrigiert ?
Antwort: "Nein, da wird nicht von Amts wegen neu gerechnet. Die bekommen ja sowieso alle drei Jahre eine neue Auskunft".
Auweia .....
Wie können wir erkennen, ob Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug bei der WZ berücksichtigt werden ? Antwort: Es ist nicht erkennbar! Es wäre aber sinnvoll, wenn die DRV sich da was einfallen lassen würde. Scheinbar war das in o.a. Fall das Problem, dass offenbar zunächst alle Zeiten nicht anerkannt wurden, man aber nur für 2 Jahre nachfragte!