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Johann Simon Genten, Aachen
8. Mai 2013

Schwerbehinderung für Altersrente immer wichtiger !

Die Schwerbehinderteneigenschaft ist u.a. deswegen wichtiger geworden, weil andere Alters-Rentenarten, die bereits vor der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte (in der Regel erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres) oder der Regelaltersrente (ab 65 oder später) zunehmend wegfallen oder weggefallen sind. So gibt es die AR für Frauen oder die AR wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die man theoretisch bereits ab dem 60. Lebensjahr beziehen konnte, nur für vor dem 1.1.52 Geborene.
Wer zu mindestens 50% schwerbehindert ist, kann, wenn er die weiteren Voraussetzungen für die entsprechende Altersrente (AR) wegen Schwerbehinderung erfüllt (U.a. die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren), je nach Geburtsjahrgang früher (z.T. mit 60 Jahren) und mit weniger Abschlägen in Rente gehen.

Erfahrungsgemäß lohnt es sich, gegen Bescheide der zuständigen Behörden vorzugehen. Oft ist es auch zweckmäßig, bereits vor der Beantragung einen PROFI einzuschalten.
Nach meiner Erfahrung hält kaum ein Bescheid z.B. der Städteregion Aachen einer Überprüfung stand. Spätestens im Sozialgerichtsverfahren sind in der Regel Erfolge zu erzielen. Der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes zeichnet sich durch eine eher restriktive Auslegung der "Versorungsmedizin-Verordnung" aus, die die Grundlage für die Feststellung des SB-Grades darstellt.
Oft sind es aber auch die beteiligten Ärzte, die durch wenig aussagekräftige Befunde und Atteste die Grundlagen für eine falsche Entscheidung legen.
Aus meiner Sicht ist es immer wichtig, dass die Betroffenen selbst die Fäden in die Hand nehmen: Zeitig, am besten schon vor der Antragsstellung und professionell begleitet. M.E. sollte kein Attest eines Arztes an Dritte gehen, bevor Sie es nicht selbst gesehen und überprüft haben!