professionell...unabhängig...engagiert
Johann Simon Genten, Aachen

Kosten

Ein Rentenberater ist verpflichtet sein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Eine erste Beratung in Ihrer Angelegenheit kostet für 30 Min. 90,00 €, entsprechend  pro Stunde 180,00 €  + jeweils MWST von 19%. Abgerechnet wird nach der genauen Beratungszeit. Eine Bescheidprüfung ist oft innerhalb einer halben Stunde geschehen. Entsprechend wenig zahlen sie.

In bestimmten Fällen kann ich eine Sache auch auf Erfolgshonorarbasis übernehmen. Dann fällt nur im Erfolgsfall fällt eine Gebühr an.

Die schon gezahlte Vergütung aus der Erstberatung wird beim einem möglichen Folgeauftrag voll angerechnet.

Wenn Sie mich nach der Erstberatung in einer bestimmten Angelegenheit beauftragen, (z.B. Widerspruch oder Klage gegen Rentenablehnung), so werden die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG berechnet. Wesentlich für die Gebührenfindung sind Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit einer Sache. D.h., ist im Grunde ist jeder Fall anders. Sehr oft arbeite ich mit einer Vergütungsvereinbarung (§ 4 RVG). Diese Form bietet für beide Seiten Transparenz und Kostensicherheit von Anfang an.

Bitte beachten Sie, dass Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren jeweils getrennte Vergütungssätze auslösen.

Leider decken Rechtsschutzversicherungen im Sozialrecht nicht immer den Kostenaufwand des Rentenberaters ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie im Einzelfall einen eigenen Kostenanteil tragen müssen. Dies ist der Preis für kompetente und engagierte Rechtsvertretung.

Kosten für Antragsverfahren oder Widerspruchsverfahren werden durch Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht übernommen. Diese decken in der Regel erst im Klageverfahren die Kosten.

In den meisten Fällen kann der Preis nach dem Erstgespräch festgelegt werden.

Zur „Kostenlose“ Sozialberatung

In Rentenfragen können Sie sich bei den Rentenversicherungsträgern, dem Versicherungsamt, den Versichertenberatern beraten lassen. Für Sie „umsonst“, tatsächlich aus Steuer- und Beitragsmitteln z.T. teuer bezahlt. Bedenken Sie: Die Beratungsqualität dürfte kaum besser als die Bescheidqualität sein bei erheblicher Fehlerquote...
In 2001 etwa gab es gegen Rentenbescheide 401.000 Widersprüche. Fast die Hälfte erfolgreich (Quelle: www.vdr.de) !
Und,- wie unabhängig bzw. in Ihrem Interesse kann eine derartige Beratung sein ?
Übrigens: Wussten Sie, dass der Versichertenberater (-älteste) ein Ehrenamtler ist, der relativ dürftige Schulungen in einem schwierigen und sich ständig verändernden Rechtsgebiet erhält? Er wird übrigens gewählt. Eine Sachkundeprüfung wird ihm nicht abverlangt ! Ein fragwürdiges System.

Sie lassen sich durch Verband oder Gewerkschaft vertreten ? Hier sollten sie genau hinschauen, wie engagiert sie vertreten werden. Denn dort ist man nicht nur Ihnen, sondern allen Mitgliedern verpflichtet.....Bedauerlicherweise erschöpft sich die Rechtsvertretung in der Regel in einem Minimum an Tätigkeit.