Die Tätigkeit im Bereich der Krankenversicherung umfasst alle möglichen Dinge, die mit dem Sozialgesetzbuch V (gesetzlichen Krankenversicherung) zusammenhängen. Beratung, Antragstellung und Durchsetzung der verschiedenen Ansprüche im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht und den Landessozialgerichten. Dies können sein z.B. Beratung bzw. Streit über:
- Höhe, Kürzung, Wegfall des Krankengeldes
- Möglichkeit der Mitgliedschaft/Befreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beitragseinstufung
- Gewährung von Leistungen der Krankenversicherung
- Rehabilitation